AGB
- Anwendbarkeit der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgen AGB genannt) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Praxis Hypnose-Zentrum-Solothurn KLG (nachfolgend HZS) und der Klientin/ dem Klienten (nachfolgend Klient genannt), welche dem Auftragsrecht im Sinne der Art. 394 ff. OR unterstehen.
Die männliche Form gilt in allen Fällen, in denen dies nicht explizit ausgeschlossen wird, für beide Geschlechter
- Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien
Vereinbarte Sitzungstermine sind ausschließlich für den Klienten fest reserviert. Wird der Termin nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird der Termin mit 100,- CHF Gebühr berechnet.
Sollte der Therapeut verhindert sein und die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin nicht leisten können, so kann er für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden. Im Falle einer Verhinderung kann ein Alternativtermin vereinbart werden.
- Schweigepflicht / Vertraulichkeit
Geschützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Die Therapeuten halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben.
- Haftungsausschluss
In unseren Hypnosetherapien werden keine Garantien zur ganzheitlichen Heilung hinsichtlich medizinischer Krankheitsbilder gemacht. Jedoch kann eine Hypnosetherapie komplementär beigezogen werden, um die Heilung zu unterstützen. Dient jedoch nicht als Ersatz ärztlicher Betreuung. Klienten, die in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung sind, benötigen die Einwilligung des behandelnden Arztes für die Hypnosetherapie.
Negative Folgewirkungen können ausgeschlossen werden. Andernfalls wird jegliche Haftung für Folgewirkungen abgelehnt.
- Informationspflicht Seitens Klient
Der Therapeut geht davon aus, dass der Klient zum Zeitpunkt der Konsultation weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss steht, bestehende Krankheiten, welche für die Therapie von Bedeutung sein könnten, wie insbesondere Herz- und Kreislaufbeschwerden, bekannt gibt, volljährig ist und sie über mögliche psychische Beeinträchtigungen (psychologisch diagnostizierte Störungen und Krankheitsbilder, Anfallsleiden und Einschränkungen) informiert.